Aufnahme und Kosten


Aufnahmeantrag


Heilbehandlungen für Kinder und Jugendliche werden auf Antrag gewährt. Anträge erhalten Sie bei den Dienststellen ihres Rentenversicherungsträgers (BfA, LVA) oder ihrer Krankenkasse.
Stellen Sie Ihr Kind dann ihrem Kinderarzt oder Hausarzt vor, er wird Ihnen bei der Ausfüllung der Antragsformulare behilflich sein.


Kostenübernahme


Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt je nach Zuständigkeit bei ihrer Krankenkasse oder ihrer Rentenversicherung, die nach Bewilligung auch die vollständigen Kosten für die Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme übernehmen.

Entsprechend dem Krankheitsbild Ihres Kindes werden dann geeignete Rehabilitationseinrichtungen durch den Leistungsträger in Absprache mit ihrem Arzt und Ihnen festgelegt.

Bei der Wahl unseres Hauses erfolgt nach entsprechender Terminabstimmung die Einladung in unser Haus. Sie erhalten rechtzeitig alle nötigen Informationen zum Aufenthalt per Post zugesandt.

Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne unser Aufnahmesekretariat.


Die Rehabilitationsklinik “Charlottenhall” bietet Ihnen auch die Möglichkeit, die Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme gemeinsam mit Ihrem Kind anzutreten.

Bewilligung und Finanzierung besprechen Sie bitte mit ihrer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger.

     


 
2007 © Charlottenhall Rehabilitations- und Vorsorgeklinik gGmbH | www.charlottenhall.com | CMS-Backend | v1.1. gamma | RSS-Feed | Sitemap | Impressum